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Geschätzte Wittenbacherinnen
und Wittenbacher

Trotz eines budgetierten Defizits schlägt der Gemeinderat vor, den Steuerfuss von 119 auf 115 Prozent zu senken. Ein Schritt, der an die langfristige strategische Ausrichtung der Vorjahre anknüpft. Die Frage stellt sich zu Recht: Ist eine Steuerfusssenkung angesichts bevorstehender Investitionen, zum Beispiel im Schulbereich, vertretbar?

Die Jahresrechnungen des allgemeinen Haushalts waren in den vergangenen Jahren weitgehend ausgeglichen. Zusätzliche Erträge konnten steigende Ausgaben etwa in der Bildung oder der Gesundheitsversorgung auffangen. Die daraus entstandenen Überschüsse wurden dem Eigenkapital zugewiesen. Per Ende 2025 weist die Gemeinde ohne Spezialfinanzierungen ein Eigenkapital von rund 70 Millionen Franken aus.

Die stärksten Kostensteigerungen im Budget 2027 betreffen Bereiche, die schwer vorhersehbar und damit schwierig zu budgetieren sind. Zum Beispiel die Gesundheitskosten oder der Aufwand für die Sozialhilfe. Diese steigenden Ausgaben können jedoch mit wachsenden Steuereinnahmen gedeckt werden. Der Gemeinderat ist deshalb überzeugt, dass eine moderate Steuersenkung verantwortbar ist. Ziel ist es, keine höheren Steuern zu erheben, als für die Erfüllung der Gemeindeaufgaben notwendig sind. Allfällige Verluste können über das vorhandene Eigenkapital aufgefangen werden. Grössere Investitionen, etwa ein Schulhausbau, müssen hingegen mit Fremdkapital finanziert werden, da die flüssigen Mittel der Gemeinde dafür nicht ausreichen.

Letztendlich haben alle Strategien und Massnahmen ihren Einfluss auf die Finanzen. Unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen hat der Gemeinderat gemeinsam mit der PwC eine Planrechnung bis ins Jahr 2040 erstellt. Auf dieser Grundlage wurden Ziel- und Messgrössen definiert. Sie sollen sicherstellen, dass der Haushalt auch mit den nötigen Investitionen stabil und die Gemeinde auch künftig handlungsfähig bleibt.

Peter Bruhin
Gemeindepräsident

Bürgerversammlung

Montag, 30. November 2026, 19.30 Uhr
Aula des Oberstufenzentrums Grünau

Traktanden

  1. Budget 2027 und Steuerplan 2027
  2. Allgemeine Umfrage

Antrag des Gemeinderates

Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Aufgrund des errechneten Steuerbedarfs und der Ausführungen im Bericht zu den Budgets unterbreiten wir Ihnen im Einvernehmen mit der Geschäftsprüfungskommission folgenden Antrag:

Das Budget 2027 des Allgemeinen Haushalts sowie der Elektrizitätsversorgung sind zu bewilligen und für das Jahr 2027 folgende Steuersätze zu beschliessen:

Steuerfuss: 115% (bisher 119%)
Grundsteuersatz: 0,8 Promille (wie bisher)

Wittenbach, 23. September 2026

Allgemeiner Haushalt

Das Budget 2027 sieht bei Gesamtausgaben von 61.2 Millionen Franken einen Aufwandüberschuss von 2.9 Millionen Franken vor.

Mehraufwendungen entstehen im Bereich Bildung insbesondere durch die organisatorische Verschiebung der Aufwände für die schulergänzende Betreuung von der Sozialen Sicherheit in die Bildung. Im Bereich Gesundheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung mit einer weiteren Zunahme der Pflegefinanzierung zu rechnen. Bei der Sozialhilfe und im Asylwesen steigt der Aufwand insbesondere infolge des Statuswechsels von rund 20 Ukrainer*innen auf eine B-Bewilligung, gleichzeitig reduzieren sich auch die Bundesbeiträge.

Auf der Ertragsseite werden trotz der beantragten Steuersenkung stabile Steuereinnahmen erwartet. Während bei den natürlichen Personen von einem moderaten Wachstum ausgegangen wird, ist bei den juristischen Personen eine deutliche Zunahme der Steuererträge zu erwarten.

Rechts finden Sie die detaillierten Dokumente zum Download.

Elektrizitäts­versorgung

Das Budget 2027 der Elektrizitätsversorgung Wittenbach sieht bei einem Gesamtaufwand von knapp 10 Mio. Franken ein Gewinn von rund 309’000 Franken vor. Bereits eingerechnet ist eine Ablieferung an den Allgemeinen Haushalt der Gemeinde von 750'000 Franken. Es sind rund 3.9 Mio. Franken Nettoinvestitionen geplant.

Rechts finden Sie die detaillierten Dokumente zum Download.